Wenn an der Corona-Pandemie für unser Bundesheer etwas Positives festzustellen war, dann ist es die Tatsache, dass nunmehr einer breiten Öffentlichkeit der Reformbedarf unseres Heeres bekannt geworden ist. Schade nur, dass es eines Virus bedurfte …
Nicht alles ist Sicherheit, aber ohne Sicherheit ist alles Nichts! Und zu dieser Sicherheit, zum Schutz der Bürger und ihrer Lebensgrundlagen hat/hätte das Militär einen nicht unwesentlichen Beitrag zu leisten. Das „hätte“ hinter dem Schrägstrich entspringt leider der militärischen Wirklichkeit unserer Heimat.
Milizprinzip und dessen Umsetzung – eine Abwärtsspirale
Schon Ende der 80er Jahre wurde von unserer Volksvertretung das Milizsystem als Organisationsform für unser Bundesheer festgelegt. In sechs Monaten einer Grundausbildung wurden in diversen Ausbildungszentren der Friedensorganisation die Wehrpflichtigen je nach Waffengattung zur Feldverwendungsfähigkeit ausgebildet. Dem Verfassungsgesetz entsprechend wurden die Rekruten in Einsatzverbände beordert, in denen sie auch periodisch fortgebildet wurden und gemeinsam übten. Ein System, das von vielen Experten als das demokratiegerechteste und kostengünstigste bezeichnet wird. Darüber hinaus ermöglicht es das Aufbringen einer notwendigen großen Truppenstärke für die notwendigen Einsatzaufgaben.
Dr. Robert Lichal – ihm gelang es als Bundesminister für Landesverteidigung im Regierungsteam des damaligen Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky im Jahr 1988 für das Bundesheer den Organisationsgrundsatz Miliz in der Bundes-Verfassung zu verankern. Übrigens: Mit allen Stimmen der im Nationalrat vertretenen Parteien! Unter nahezu allen Ressortministern nach ihm ging es mit der Entwicklung des ÖBH nach den Grundsätzen eines Milizsystems bergab – mitunter steil bergab. (Bild: BMLV/MilKdo S)
Ein nicht unwesentliches Merkmal der damaligen Zeit war es, die Stellungspflichtigen nach Prüfung deren Gewissensgründe durch eine Kommission, später dann lediglich durch persönliche Erklärung, bei der „Musterung“ den Wehrdienst verweigern zu lassen. Um die Ungleichheit der Belastung zwischen jenen jungen Bürgern, die unter Einsatz ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens die diversesten Belastungen eines Militärdienstes oder gar eines Einsatzes zu ertragen hatten und jenen, die es aus „Gewissensgründen“ vorzogen, einen Ersatzdienst zu leisten und in der Regel ungleiche Belastungen zu ertragen hatten, wurde seitens des Gesetzgebers versucht, die Dauer der Dienstleistungen auszugleichen. Bei tendenzieller Entwicklung ist festzustellen, dass sich die Mehrheit der Stellungspflichtigen mehr und mehr dem Ersatzdienst zuwendet – die ursprünglich gedachte Ausnahme wird zur Norm.
… das Parlament schaut tatenlos zu
Die Konsequenzen für das Bundesheer sind entsprechend. Vor allem dann, wenn festgestellt werden kann, dass es in den Reihen der Volksvertretung eher Wehrdienstverweigerer als Personen gibt, die ihren Wehrdienst leisten oder zumindest den Grundwehrdienst geleistet haben. Ob das Desinteresse an der skandalhaften Entwicklung des Bundesheeres damit zu begründen ist, wäre eine nähere Untersuchung wert. Im Streben nach einer Mitgliedschaft in der NATO und einer wohl damit in Zusammenhang stehenden Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und einer Umstellung des Wehrsystems auf ein Berufsheer wurde eine mehrheitlich aus Berufsmilitärs bestehende Kommission zusammengestellt, die ein der damaligen politischen Führung „vorauseilend gehorsames Ergebnis“ lieferte. Bemerkenswerterweise hatte der damalige Verteidigungsminister schon beim Einsetzen der Kommission öffentlich erklärt, dass er die Vorschläge dieser „Expertenkommission“ „Eins zu Eins“ umsetzen werde. Die Frage drängt sich auf, ob er denn die Vorschläge der Kommission schon „erahnt“ hatte, oder ob er zumindest „ahnungslos“ war – die Kommission, die eine außerparlamentarische Einrichtung war, hätte ja in ihren Empfehlungen den Bestimmungen der Bundesverfassung bezüglich allgemeiner Wehrpflicht und der mandatorischen Auflage einer Heeresorganisation nach den Grundsätzen eines Milizsystems widersprechen können.
Merkwürdiges nach einem Referendum: BH 2010 als Sackgasse
Als man sich Jahre danach in der Koalitionsregierung SPÖ/ÖVP auf eine Abschaffung der Wehrpflicht nicht einigen konnte, befragte man das Volk. Um ganz auf der „sicheren Seite“ zu sein und nicht entscheiden zu müssen erklärte man gleich das Ergebnis der Volksbefragung für „verbindlich“. Unbeschadet des Ergebnisses des Referendums für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht setzte die Bundesregierung unter dem Titel „Bundesheer 2010“eine wehrpolitische Linie fort, mit der die Anzahl der Angehörigen des Milizstandes drastisch reduziert wurde.
Man erfand Truppenkörper, die man als „strukturierte Miliz“ bezeichnete und verpasste diesen mit Personen aus dem freiwilligen Milizstand und sogar Grundwehrdienern zu befüllende Organisationspläne. Man “entwaffnete” diese Verbände quasi ehe sie aufgestellt wurden. Bezeichnender Weise musste ein Verteidigungsminister der jüngeren Vergangenheit eingestehen, dass lediglich ein einziges von zehn leichten Jägerbataillonen halbwegs einsatzbereit war.
Während Politiker und die oberste militärische Führung bei jeder sich bietenden Gelegenheit in Sonntagsreden den hohen Stellenwert einer sogenannten „Miliz“ priesen, gestaltete man das Bundesheer genau gegenteilig zu dem, was der Verfassungsgesetzgeber vorgegeben hatte.
Mittlerweile sind durch gestiegenes Aufkommen der Wehrdienstverweigerungen (Zivildienst genannt) und rückläufige Stärken der Geburtenjahrgänge der Republik die Wehrpflichtigen ausgegangen. Das Bundesheer hat mit einer sich über 14 Jahre schleppenden Entwicklung zugegebener Weise die Fähigkeit verloren, die gesetzmäßigen Einsatzaufgaben zu bewältigen. Bezeichnend: Zum sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz werden im Grundwehrdienst auszubildende Soldaten eingesetzt, obwohl sie das geforderte Ausbildungsziel für eine Verwendung im Rahmen militärischer Kernaufgaben nicht erreichen konnten. Von drei Abschnitten der hierzu vorgesehenen Ausbildung absolvieren sie lediglich den ersten und werden danach im Einsatz an der Staatsgrenze verwendet. Legitimiert wurde das durch entsprechende Formulierung der Ziele zur Einsatzverwendung – ein bemerkenswerter Ansatz zu einer Abwärtsspirale in den Qualitätsstandards der Wehrpflichtigen.
Den Begriff der Feldverwendungsfähigkeit als Eignung eines Rekruten für eine Verwendung in der Kernaufgabe des Heeres hat man abgeschafft. Jetzt nennt man sie Einsatzverwendungsfähigkeit, womit jeder gesunde Rekrut bereits nach dem ersten Einrückungstag „einsatzfähig“ ist – schließlich wird er ja einen Sandsack tragen können oder zum Schneeschaufeln einsetzbar sein.
Zur Erinnerung: Im „Fall YU“ (1991) hat man Rekruten schon nach wenigen Wochen ihrer Basisausbildung an die slowenische Grenze geschickt, wo sie den Auftrag hatten, ein Übergreifen etwaiger Kampfhandlungen auf österreichisches Hoheitsgebiet zu verhindern. Bis dahin für diesen Einsatz nach dem Milizsystem übende Verbände wurden nicht eingesetzt, Freiwillige, die sich unaufgefordert an Sammelorten einfanden, wurden nach Hause geschickt. Eine unverantwortliche Entscheidung.
Und heute?
Mittlerweile fand unter dem Titel der Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie in Österreich erstmalig eine Teilmobilisierung der sogenannten „Miliz“ statt. Allein die Bezeichnung signalisiert ein falsches Verständnis des Begriffs. Es kann sich schließlich nur um eine Teilmobilmachung des Bundesheeres handeln, denn dessen Einsatzorganisation ist gesetzeskonform nach dem Milizsystem des gesamten Heeres sicherzustellen. Es macht die Sache nicht besser, wenn dabei von höchster Stelle behauptet wird, dass es sich bei ursprünglich zu mobilisierenden 4.000 Soldaten des Milizstandes um „um 10 Prozent der Miliz“ handelt. Einer „Miliz“, die angeblich regelmäßig geübt habe.
Blick ins Burgenland: Nach Ankündigung einer Teilmobilbilmachung “der Miliz” von zunächst 4.000, dann 3.000 Soldaten des Milizstandes durch die Verteidigungsministerin arbeitete ein vom Kommandanten JgB 19 eingesetzter Aufstellungsstab mit Feuereifer. Es galt, aus dem Pool des JgB Burgenland eine Jägerkompanie zu rekrutieren. von den knapp mehr als 200 zur Einberufung gemeldeten Soldaten rückten rd. 140 ein, von denen dann schließlich 102 in den Einsatz gingen. Um die notwendige Stärke einer Assistenzkompanie zu erreichen wurden 36 Berufssoldaten zugeteilt.
Wahr ist, dass es sich dabei um einen „papierenen Personalstand“, der ca. 14.000 freiwillig Beorderte und ebenso viele „befristet Beorderte“ umfasst. Klingt kompliziert: Erstere haben sich während ihrer Grundausbilung freiwillig für eine Verwendung im Milizstand gemeldet, Letztere sind PersonenSoldaten, die einen 6-monatigen Grundwehrdienst geleistet haben und ohne Freiwilligenmeldung für einen Zeitraum von 5 Jahren in die Planungen der Personalaufbringung „einverleibt“ wurden, obwohl sie nie geübt haben. Sie lassen ein wesentliches Merkmal des Milizsystems vermissen: die Teilnahme an einsatzvorbereitenden Übungen, wie sie vom Verfassungsgesetzgeber gefordert sind. Das Zusammenzählen von „Karteisoldaten“ ergibt noch lange keine Armee. Und schon gar nicht ergibt es ein nach den Grundsätzen eines Milizsystems organisiertes Einsatzheer. Dazu fehlt es nicht nur an einem entsprechenden Organisationsrahmen, sondern es fehlt an Ausrüstung, Feldzeuggerät, Transportmitteln und vor allem einsatzvorbereitenden Übungen im Verbandsrahmen.
Resumee
Wenn diese Teilmobilmachung von knapp 1.400 Soldaten ein Prüfstein für ein funktionsfähiges Bundesheer gewesen sein soll, kann man nur hoffen, dass die Regierungsabsicht (Wiederherstellung eines verfassungsgemäßen Zustands) nicht bloß Ankündigungsrhetorik bleibt, sondern entsprechende Taten folgen. Eine Wiedereinführung allgemein verpflichtender Truppenübungen wäre dazu ein erster Schritt. Beschaffungen für Ausrüstung u.a.m. wären die nächsten. Es sind nicht bloß seitens der Mobilisierten, es ist in zunehmendem Maß auch in der veröffentlichten Meinung wahrnehmbar, wie groß die Kluft der militärischen Wirklichkeit (des gescheiterten Systems „6 plus 0“) und der Forderung des Verfassungsgesetzgebers ist. Dafür wären eine ganze Reihe an Regierungspolitikern, insbesondere diverse Verteidigungsminister, zur Rechenschaft zu ziehen. Und mit jedem Tag am Festhalten einer verfassungs- und bedarfswidrigen Organisation unseres Heeres wächst die Zahl der Schuldigen, wenn unserer Republik die militärische Fähigkeit für Schutz und Hilfe und gleichzeitig die strategische Handlungsreserve abhandengekommen ist.
M.G.