Viel Glück, Frau Bundesminister!

Zum Regierungsprogramm und sechs Seiten daraus – ein Ende der Politik mit falschem Milizverständnis?
(MG) Selten zuvor gab es eine derartig veritable Krise der militärischen Landesverteidigung wie zum Zeitpunkt der Angelobung einer neuen Bundesregierung. Wohlgemerkt: Keiner Krise der sich im Alltag der Truppe abmühenden Kameraden. Denn wo immer man ihnen in unserem Heimatland in den Einrichtungen der Truppe begegnet, gewinnt man durchaus den Eindruck, dass alle bemüht sind, ihr Bestes zu geben. Doch das System muss seit Jahren krank sein, denn der Befund unserer Armee ist ein katastrophaler – bei einem Budget von 2,3 Mrd. Euro, 16.000 Berufssoldaten und gerade noch 17.000 Wehrpflichtigen im Jahr bringt das Heer kaum einen militärischen Verband auf die Beine, der in der Lage wäre, im Fall der Fälle die vom Gesetzgeber festgelegten Aufträge zu erfüllen. Man erinnere sich an die Probleme des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes im Oktober 2015. Dabei handelte es sich um eine Aktion am untersten Rand der Einsatzszenarien – ohne Kampfauftrag, ohne Nachhaltigkeit und ohne gleichzeitige Notwendigkeiten eines anderen militärischen Einsatzes… Dass dies keine pannonischen Kassandrarufe sind, belegt ein Positionspapier des Generalstabschefs, woraus klar das Bedrohungsbild, Einsatzwahrscheinlichkeiten und die Defizite im Budget- und Ausrüstungsbereich hervorgehen. Da gibt es nach den Vorstellungen des Generalstabs einen Aufholbedarf in der Höhe von 16 Mrd. Euro. Und dies ist noch nicht einmal ein Zustandsbericht. Ein Zustandsbericht einer Armee, die nach den Grundsätzen eines Milizsystems zu organisieren wäre. Nicht “milizartig”, nicht mit einer “Miliz als Eckpfeiler” und schon gar nicht als Armee, mit einer abgehalfterten „strukturierten Miliz“ als “Anhängsel” in Form einer zusätzlichen Teilstreitkraft, sondern einer nach dem Prinzip der Miliz mit Gestaltungsmerkmalen, wie sie der Verfassungsgesetzgeber festgestellt hat. Der Verfassungsgesetzgeber (die Volksvertretung!) hat in der höchsten Rechtsnorm unseres Gemeinwesens festgelegt: Das Bundesheer ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems auszurichten – nachzulesen im B-VG Art 79 (1). Dem dazugehörigen „Motivenbericht“ – den veröffentlichten parlamentarischen Erläuterungen – ist zu entnehmen, was das bedeutet. Und jede Bundesregierung hat in ihrer Tätigkeit letztlich Gesetze zu vollziehen.
In diesen Erläuterungen – bei mitunter unterschiedlicher Ausgestaltung von Milizsystemen – Wesensmerkmale genannt, die sämtlichen Systemen gemeinsam sind: … Die Bedeutung einer von der Gemeinschaft selbst getragenen Schutz- und Verteidigungseinrichtung, die nur für Ausbildungs- und Einsatzzwecke zusammentritt …nicht im Wege einer berufsmäßigen Institution, sondern als Gemeinschaftsaufgabe… … nicht als ständig präsente Einrichtungen, sondern in einem nur zur Grundausbildung, zu Übungen und für den Einsatzfall gebildeten Präsenzstand… … dass die Einsatzorganisation überwiegend aus Truppen zu bestehen hat, die nur zu Übungszwecken oder zum Zwecke eines Einsatzes zusammentreten …“ u.v.a.m. Um Missverständnissen vorzubeugen: Jedes Milizsystem schließt eine kleine Berufskomponente mit ein! Die jedoch seit Jahren bestehende Kluft zwischen dem Anspruch der Volksvertretung und einer abgewirtschafteten militärischen Wirklichkeit kann kaum größer sein. Es ist nahezu unbegreiflich, dass angesichts o.a. Vorgaben das Bundesheer geradezu gegenteilig, offenbar nach dem Grundsatz eines Präsenzheeres aus Berufskadern, eingerichtet ist. Mehr als die Hälfte der Grundwehrdiener leisten darin lediglich Hilfsdienste, für die meist keine soldatische Ausbildung notwendig ist. Lediglich eine kleine Menge der Rekruten erfährt eine solche und wird unmittelbar nach Erreichen der Ausbildungsziele im Widerspruch zur Forderung des Gesetzgebers ohne weitere Inanspruchnahme aus dem Heer entlassen. Dies zu erkennen kann wohl nicht zu kompliziert sein. Es wäre ganz einfach, aber offenbar will man es seit Jahrzehnten nicht wahrhaben. Es macht die Sache nicht besser, wenn die politisch Verantwortlichen (die Gesetze zu vollziehen gehabt hätten) oder deren “Berater” die Vorgaben des Gesetzgebers nie gelesen haben oder diese nicht verstehen wollen. Mag sein, dass – wie in anderen Politikfeldern beobachtbar – Standesinteressen einer politikberatenden Clique dominieren … Hier scheint Ausmisten angebracht. Und die neue Ministerin wird wohl nicht nur durch ihre Erfahrungen in der Landwirtschaft wissen, was zu tun ist, ehe ein Feld neu bestellt wird oder es den Hof zu renovieren gilt.
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„Sechs plus Null“ hat bewiesen, dass es Mist ist. Ein neues System ist gefragt, denn ein jedes ohne Null(en) kann nur besser sein. Was nun rund 100 Tage nach einer Nationalratswahl auf dem politischen Tisch liegt, lässt Hoffnung aufkommen. Das war schon immer so, wenn neue Kräfte an das Ruder kommen. Und wie schon immer sollte der alte Bibelspruch gelten, dass es die Taten sind, die uns zu Erkenntnis führen. Den Worten des Regierungsprogramm 2020 – 2024 ist dem sechs Seiten umfassenden Kapitel “Landesverteidigung und Krisen- und Katastrophenschutz” durchaus Erfreuliches über eine zukünftige Struktur für das Bundesheer zu entnehmen. Wenn es auch lange gedauert hat, man scheint endlich erkannt zu haben, dass das derzeitige Wehrsystem mit einer “Sechs plus Null-Wehrpflicht” nicht länger aufrecht zu halten ist. Seine „Lenker“ haben es – so es überhaupt je funktionierte, gegen die Wand gefahren. Spätestens jetzt werden auch jene, die entsprechende Kritik stets als zerstörerische Kassandrarufe abgetan haben (vielleicht weil sie einst als Erfüllungsgehilfe dabei waren, als man ein verfassungskonformes und bedarfsgerechtes System zerstörte), erkennen müssen, dass sie wehrpolitischen Irrlichtern gefolgt sind. “Die Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustands des Österreichischen Bundesheers nach den Grundsätzen eines Milizsystems” mit dem entsprechenden Hinweis auf den Artikel 79 (1) unserer Bundesverfassung ist nicht nur eine Feststellung über den gesetzwidrigen Zustand unserer Heeresorganisation, sondern ein wesentliches Ziel der neuen Bundesregierung zur Neuausrichtung in Sachen militärischer Landesverteidigung. Das hatten wir doch schon vor zwei Jahren – oder? Jedenfalls hat zumindest die Zeit der Regierung Türkis/Blau aus hinlänglich bekannten Gründen nicht gereicht. Resümee Natürlich wäre es begrüßenswert, wenn im Regierungsprogramm hierzu Näheres vereinbart stünde. Es lässt jedoch der zuständigen Ministerin Handlungsspielraum, wie sie aus dem gescheiterten System mit einer Null am Ende eine Organisationsform schafft, die der allgemeinen Wehrpflicht wieder Sinngehalt gibt. Ist dies mit Erlebnisssen gekoppelt, die Jungerwachsene mit ihrer Entscheidung zum Militärdienst als Erwartungshaltung mitbringen und sie den Sinn ihrer Einsatzorganisation als Verband erkennen lassen, relativieren sich Maßnahmen, die einen Wehrdienst “attraktiver machen”. Badeschlapfen mit Besitzrecht und WELAN in Kasernen werden da nachrangig. Und wenn mit dieser Wiederherstellung von Truppenkörpern nach dem Milizprinzip das Ende militärischer Intramuraleinrichtungen eingeläutet wird, ist durchaus eine Ableitung für die Aufbringung von mehr Budgetmitteln für eine effiziente Ausstattung der Truppen zu erwarten. Viele Aspekte sind in den sechs Seiten des Regierungsabkommens genannt. Einige, wie z.B. jener der Attraktivierung des Grundwehrdienstes sind altbekannte “Gassenhauer”. Andere, etwa die Weiterentwicklung der Sanitätsversorgung oder eine Reform der Tauglichkeitskriterien sind neu. Interessant ist, dass im gesamten Kapitel nicht näher auf das jüngste Positionspapier des Generalstabs und dessen Forderungen eingegangen wird. Lediglich bei den Rahmenbedingungen wird darauf hingewiesen, dass die finanzielle Situation und der Zustand des Heeres neue Konzepte erforderlich machen. Ob hier wirklich Neues erfunden werden muss, bleibt abzuwarten. Möglicherweise genügen Erfahrungen anderer Staaten, aus denen man Bewährtes für “Neues” übernehmen kann. Vielleicht genügt auch eine Besinnung auf die Vorgaben des eigenen Verfassungsgesetzgebers. Wie in einem Kompromisspapier zweier von ihrer politischen Struktur und ihren Mitgliedern bzw. Wählerschichten wohl weit auseinander liegenden Parteien nicht anders zu erwarten, bleib vieles im Programm allgemein formuliert. Genau dies bietet jedoch jedem Regierungsmitglied entsprechenden Gestaltungsraum, der – vor allem dann, wenn es sich um Querschnittsmaterien oder die Finanzierbarkeit von Vorhaben handelt – auch einen Regierungschef und seinen Vizekanzler vor Herausforderungen stellt. Der Schlüssel zum Erfolg einer Neuausrichtung unseres Heeres scheint jedoch mit der notwendigen Herstellung der Verfassungskonformität gefunden. Dies ist auch durch uns über etwaige parteipolitische Präferenzen hinweg mitzutragen – zu einer Ausrichtung des Bundesheers zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen. Im Sinne von uns allen, denn das Recht geht vom Volk bzw. dessen Vertretung aus. Als gesetzestreue Offiziere sollte es an uns liegen, dies zu kommunizieren und reinen Wein einzuschenken, wo auch immer wir in unserem sozialen Umfeld die Situation um unser Heer thematisieren.
Bild: APA/GEORG HOCHMUTH, GABRIELE MOSER, krone.at-Grafik
Von Frau Bundesminister Mag. Klaudia Tanner ist jedenfalls für die Herstellung der Verfassungskonformität des Heeres (und das ist weit mehr als die Forderung von mehr Budget für die Fortsetzung einer verfassungswidrigen Heeresorganisation) ein klarer Blick für das Wesentliche zu erwarten. Dies kann aus ihrer vita durchaus geschlossen werden. Dazu zählt auch die Auswahl eines Beraterteams, das sich nicht nur durch “Tüchtigkeit” in berufsspezifischen Belangen”, sondern auch durch Loyalität zum Gesetzgeber auszeichnet. Dass dies in den vergangenen Jahren nicht immer der Fall war, mag durchaus zur negativen Entwicklung unseres Heeres beigetragen haben. Für Ihre bestimmt nicht leichte Tätigkeit ist der ersten Frau an der Spitze der militärischen Landesverteidigung alles Gute und viel Erfolg zu wünschen. Unsere Bereitschaft zur Unterstützung im Rahmen unserer Möglichkeiten besteht. Und wenn die Frau Minister auch keinen Stahlhelm trägt, ist ihr viel “Soldatenglück” zu wünschen. Die Hoffnung lebt … Hier geht’s zum Kapitel Landesverteidigung im Regierungsprogramm