Langfristige Fixierung des Verteidigungsbudgets – eine Ankündigung!

Lange hat’s gedauert und hoffentlich ist es nicht zu spät. Denn der Nachrüstungsbedarf ist gewaltig und der Finanzierungsplan reicht bis in das Jahr 2032. Ältere Semester unter uns Soldaten haben wiederholt erlebt, dass Milliarden in Aussicht gestellt wurden – allein gekommen sind sie nie…

Bleibt zu hoffen, dass der Beschluss der Bundesregierung, der erst im Nationalrat beschlossen werden muss, seine Umsetzung findet und sich unsere Volksvertreter auch nach Ende dieser Legislaturperiode an dieses noch zu beschließende Gesetz erinnert und daran gebunden fühlt. 

Nachstehend die uns heute zugestellte Presseaussendung.

Heeres-Budget wird langfristig gesetzlich abgesichert

Wien (OTS) – Um das erhöhte Verteidigungsbudget und damit die Finanzierung des Bundesheeres auf Jahre abzusichern, wurde ein als Budgetbegleitgesetz konzipiertes Landesverteidigungsfinanzierungs-Gesetz (LVFinG) diese Woche im Ministerrat beschlossen. Durch diese legistische Maßnahme wird das Verteidigungsbudget bis 2032, also für die kommenden zehn Jahre, abgesichert. Damit verbunden ist ein Landesverteidigungsbericht (LV-Bericht), der jährlich dem Nationalrat vorgelegt wird.

„Neben der Aufstockung des Heeresbudgets ab dem kommenden Jahr, ist es uns außerdem gelungen das Heeresbudget langfristig abzusichern und damit für Planungssicherheit in den nächsten zehn Jahren zu sorgen. Und mit dem dazu verbindlichen jährlichen Landesverteidigungsbericht, schaffen wir zusätzlich eine transparente und nachvollziehbare Basis im Bereich der konkreten Beschaffungsvorhaben und Planungen“, sagt Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.

Mit dem LVFinG wird festgelegt, dass das Heeresbudget im Zeitraum von 2023 bis zum Jahr 2026 um 5,3 Milliarden Euro aufgestockt wird. Darüber hinaus wurde gesetzlich festgehalten, dass bis zum Jahr 2032 eine weitere Steigerung des Budgets vorgesehen ist.

Dieses legistische Bekenntnis zur budgetären Erhöhung des Verteidigungsbudgets ist mit einem Landesverteidigungsbericht verbunden. Dieser soll jährlich vom Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) erstellt und rollierend dem Nationalrat vorgelegt werden. Dieser Bericht legt die Ziele des Österreichischen Bundesheeres fest, erläutert die verteidigungspolitischen Rahmenbedingungen und Interessen und beschreibt die darauf erforderliche Reaktion und Strategie. Darin dargestellt werden besonders Beschaffungs-, Personal- und Investitionsplanungen im Überblick sowie konkrete Beschaffungsvorhaben mit geplanter Laufzeit und erwartetem finanziellen Umfang. Zusätzlich wird beim BMLV eine Kommission eingesetzt, die die künftigen Beschaffungsvorgänge begleiten wird. Die Mitglieder der Kommission können im Rahmen ihres Amtes selbstständig und unabhängig handeln. Das Ziel der Kommission ist es, bis Sommer 2023 einen Kriterienkatalog zu erstellen, der die internationalen Standards zur Korruptionsbekämpfung für die Bundesregierung beinhaltet, um korrupte Rüstungsgeschäfte zu verhindern. Damit soll ein nachvollziehbarer und transparenter Beschaffungsprozess ermöglicht werden.

Zusätzlich zum Landesverteidigungsfinanzierungs-Gesetz hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Umfassende Landesverteidigung, welche im Verfassungsrang festgelegt ist, wieder mehr an Bedeutung gewinnen sowie glaubhaft und effizient umgesetzt werden muss. Dazu hat das Österreichische Bundesheer als staatliches Instrument seinen Beitrag im Rahmen der militärischen Landesverteidigung zu leisten.