(MG) Selten zuvor gab es eine derartig veritable Krise der militärischen Landesverteidigung wie zum Zeitpunkt der Übernahme der Vorstandsfunktion unserer OG BURGENLAND durch ein neues Team.
Wohlbemerkt: Keine burgenländische Krise. Denn wo immer man in unserem Heimatland in den militärischen Einrichtungen dienstverrichtenden Kameraden begegnet, gewinnt man durchaus den Eindruck, dass alle bemüht sind, ihr Bestes zu geben. Dennoch ist der Befund unserer Armee ein katastrophaler – bei einem Budget von 2,3 Mrd. Euro, 16.000 Berufssoldaten und gerade noch 17.000 Wehrpflichtigen im Jahr bringt das Heer kaum einen militärischen Verband auf die Beine, der in der Lage wäre, im Fall der Fälle die vom Gesetzgeber festgelegten Aufträge zu erfüllen.
Dass dies keine pannonischen Kassandrarufe sind, belegt ein Positionspapier des Generalstabschefs, woraus klar das Bedrohungsbild, Einsatzwahrscheinlichkeien und die Defizite im Budget- und Ausrüstungsbereich hervorgehen. Da gibt es einen Aufholbedarf in der Höhe von 16 Mrd. Euro. Und dies ist noch nicht einmal ein Zustandsbericht der gesamten Armee. Einer Armee, die nach den Grundsätzen eines Milizsystems zu organisieren wäre. Nicht irgendeinem, sondern nach einem Organisationsprinzip, das die gesamten Streitkräfte zu durchziehen hätte. Nicht milizartig, nicht mit einer Miliz als Eckpfeiler und schon gar nicht als Armee, mit einer abgehalfterten „strukturierten Miliz“.
Der Verfassungsgesetzgeber (die Volksvertretung !) hat in der höchsten Rechtsnorm unseres Gemeinwesens festgelegt: Das Bundesheer ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems auszurichten – nachzulesen im B-VG Art 79 (1). Dem dazugehörigen „Motivenbericht“ – den veröffentlichten parlamentarischen Erläuterungen – ist zu entnehmen, was das bedeutet.
Darunter sind u.a. unabdingbare Wesensmerkmale genannt:
… Die Bedeutung einer von der Gemeinschaft selbst getragenen Schutz- und Verteidigungseinrichtung, die nur für Ausbildungs- und Einsatzzwecke zusammentritt …
… nicht im Wege einer berufsmäßigen Institution, sondern als Gemeinschafts- aufgabe…
… nicht als ständig präsente Einrichtungen, sondern in einem nur zur Grundaus-bildung, zu Übungen und für den Einsatzfall gebildeten Präsenzstand…
…dass die Einsatzorganisation überwiegend aus Truppen zu bestehen hat, die nur zu Übungs-zwecken oder zum Zwecke eines Einsatzes zusammen-treten …“ u.v.a.m.
Um Missverständnissen vorzubeugen: jedes Milizsystem schließt eine kleine Berufskomponente mit ein! Die jedoch seit Jahren bestehende Kluft zwischen dem Anspruch der Volksvertretung und einer abgewirtschafteten militärischen Wirklichkeit kann kaum größer sein. Als gesetzestreue Offiziere sollte es an uns liegen, dies zu kommunizieren und reinen Wein einzuschenken, wo auch immer wir in unseren sozialem Umfeld dies thematisieren. Prosit!