“Brief der 1700“ – Als die Offiziere noch mutig waren …

So titelt ein Beitrag in den Salzburger Nachrichten vom 12. Juli 2021. Sind sie es heute nicht mehr? (mg)

Als vor 50 Jahren der Gesetzgeber beschloss, dem Wahlversprechen „Sechs Monate sind genug!“ nachzukommen und mit einer Wehrgesetznovelle die allgemeine Wehrpflicht auf sechs Monate zu reduzieren, herrschte nicht nur in weiten Teilen des Offizierskorps Entsetzen. Vielen Fachleuten war klar, dass eine Verkürzung des Grundwehrdienstes Konsequenzen in der Heeresstruktur und vor allem in den zeitlichen Abläufen der Wehrpflichtigen zur Folge haben würde. Die damals der Regierung nahestehenden Militärexperten versuchten möglicherweise ihr Bestes, um Schlimmes zu verhindern. Allein sie scheiterten. Vielleicht deshalb, weil sie sich in guter Tradition einer Armee fühlten, die man als die „große Schweigerin“ bezeichnete. Es blieb einer jungen Offiziersgeneration vorbehalten, initiativ zu werden und mit einem Offenen Brief Öffentlichkeit herzustellen. Von 2.200 Offizieren unterschrieben damals 1.700 diesen Brief. Und schließlich war es dieser Brief, der verhinderte, dass das Heer zu einer nahezu sinnentleerten Organisation wurde, die lediglich dazu diente, junge Staatsbürger zu Einsatzsoldaten auszubilden und sie mit Erreichen des Ausbildungsziels auf Nimmerwiedersehen aus der Wehrpflicht zu entlassen. Ein militärisches Perpetuum Mobile gleichsam, denn bis auf wenige Ausnahmen kamen die ausgebildeten Soldaten nur auf dem Papier für eine Einsatzorganisation in Betracht. Die Aufstellung von Einsatzverbänden, die periodisch übten, waren eine der wesentlichen Konsequenzen dieses Briefes, unter dessen Unterzeichnern kein einziger Offizier Nachteile zu erleiden hatte.

Und heute?

Bekanntlich schreibt der Verfassungsgesetzgeber seit mehr als 30 Jahren vor, das Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems zu organisieren. Was darunter zu verstehen ist, geht aus einer siebenseitigen Erläuterung des Gesetzgebers hervor. Sie beschreiben ein Organisationsprinzip. Sie beschreiben NICHT eine Teilstreitkraft, schon gar nicht eine „selbstständige“. Und sie beschreiben auch keine militärischen Teile, die neben einer „regulären Truppe“ bestehen, wie es ein zum Milizexperten berufener Banker gar behauptete. Aus der Intention des Gesetzgebers sind klare Merkmale ableitbar. Ein ganz wesentliches Merkmal sind Übungen im Rahmen des Einsatzverbandes. Nicht mit ein paar Freiwilligen, sondern mit „Mann, Maus und Gerät“. Nur Scharlatane kämen auf die Idee, in unseren Feuerwehrorganisationen nur Kaderleute üben zu lassen, die im Falle eines Einsatzes bangen müssen, entsprechende Mannschaften und Gerät verfügbar zu haben. Vor allem wenn es gilt, rasch Schutz und Hilfe zu leisten. Und für eine Bezeichnung jener, die der Öffentlichkeit vorgaukeln, dass die von der Volksvertretung vorgegebenen Aufträge allesamt erfüllt werden und dass zigtausende Männer und Frauen organisiert, ausgerüstet und periodisch für ihre Einsatzaufgabe übten, fehlt mir das Vokabular. Auch für jene, die für derartige Zustände politisch verantwortlich zeichnen, sich mit Potemkin‘schen Darstellungen begnügen und diese nicht hinterfragen. Sei es, weil sie es nicht können oder gar nicht wollen.

Verfassungskonformität?

Die Bundesregierung hat die Wiederherstellung der Verfassungskonformität des Heeres zu einem ihrer Programmpunkte gemacht. Eine solche kann wohl nur notwendig sein, wenn man erkannt hat, dass diese nicht mehr gegeben ist. Es befremdet, dass dies mehr als 15 Jahre der Volksvertretung, bei der das politische Primat zu liegen hätte, verborgen geblieben ist. Haben hier einmal mehr Kontrollmechanismen versagt? Ist man vielleicht „österreichischen Potjomkins“ aufgesessen? Oder hat man sich für die Sache gar nicht interessiert, weil der persönliche Zugang fehlt? Es mag bezeichnend sein, wenn man von einem Volksvertreter der ersten Reihe vernehmen muss, dass er sich erst für die Materie interessiere, „weil ihm für den Ersatzdienst zur Wehrpflicht die Leute ausgehen“.

Braucht es wieder „einen Brief“?

Wer schreibt einen solchen? Wer unterschreibt? Groß ist die Zahl der wehrpolitischen Vereine und größer noch die ihrer Funktionäre. Erschöpfen sie sich in einer Selbstzufriedenheit qua Existenz? Fehlt der Mut zu offener Kritik? Wird die Erfüllung ihres Vereinszwecks gar durch Eigeninteressen führender Funktionäre gebremst? Was bewirken Tagungen, in deren Rahmen seit Jahr und Tag Demut gegenüber jenen praktiziert wird, die „einer strategischen Handlungsreserve der Republik“ das Wort reden und deren „Alleinstellungsmerkmal“ preisen. Letzteres ist tatsächlich eines, denn kaum eine staatliche Einrichtung in unserem Gemeinwesen existiert mit einer nur annähernd so großen Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Eine Kluft, die lediglich wenig auffällt, weil in den Resten einer einstigen Armee immer noch Improvisationskünstler tätig sind, denen oft verdienter Respekt versagt bleibt. Die Pole der Kluft – die Aufträge und die Organisation- ist bzw. sind gesetzlich festgelegt. Die Wirklichkeit scheint vom mangelnden Interesse der Vollzugsverantwortlichen (im Klartext: den Regierenden) geprägt. Ein Merkmal, an dem unser Heer zwar seit Gründung der Zweiten Republik zu leiden hat, das aber noch nie so stark war wie in diesen Zeiten.