An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen!

Der wahre Wert eines Regierungspolitikers ist nicht an seinen Ankündigungen zu messen, sondern an dem, was er durch sein Handeln bewirkt hat. An den „Früchten“ des Tuns (einschließlich der Unterlassungen). Kein neuer Grundsatz, er findet sich schon im Neuen Testament (Matthäus 7, 16).

Zieht man eine Bilanz über das „Handeln“ des scheidenden Verteidigungsministers, so fällt diese ernüchternd aus. Der Assistenzeinsatz unseres Heeres wird zum Offenbarungseid: Entgegen großspuriger Aussagen, dass unser Bundesheer in Sachen Grenzeinsatz noch viel mehr leisten könnte, ist man bereits jetzt am unteren Ende der Skala möglicher Einsatzszenarien, am Leistungslimit. Es fehlt an allem, nicht nur am Geld sondern vor allem am Einsatzpersonal, uniformierte Verwaltungsbeamte, die 70 Prozent des Budgets verschlingen, gibt es zu viele. Gottlob gibt es gleichzeitig keine weitere Einsatznotwendigkeit.

Es zählt für alle Armeen der Welt zu den Herausforderungen, im Bedarfsfall über ausreichend genug Personal zu verfügen. Für Kleinstaaten ist da die Wehrpflicht geradezu willkommen. Aber welchen Sinn macht sie bei uns, wenn ohnedies bald nur noch rund die Hälfte aller Stellungspflichtigen Wehrdienst leistet? Vor allem dann, wenn die Rekruten sechs Monate lang nur “als Lehrlinge“ ausgebildet werden, um danach gleich „in Pension“ zu gehen und auf diese Weise kein Heer aufwachsen kann.

Die Österreicher haben sich vor drei Jahren aus vielen und guten Gründen für die Beibehaltung der Wehrpflicht entschieden. Unsere höchste Rechtsnorm, die Bundesverfassung, schreibt diesbezüglich vor, das Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems zu organisieren. Der jetzige Tiroler Landeshauptmann Platter hat dieser Miliz in Missachtung der höchsten Rechtsnorm einst als Minister den Todesstoß versetzt. Und (fast) jedem im Land war das egal. Seine Nachfolger haben in bester Tradition lediglich Worthülsen gespendet und versucht, sich selbst über die Runden zu retten. Wann immer sie erklärten, die Miliz sei ein integrierter Teil des Heeres (so als wäre diese eine Teilstreitkraft) haben sie gleichzeitig bewiesen, weder das Milizprinzip noch die Intentionen des Verfassungsgesetzgebers verstanden zu haben.Vielleicht haben sie auch nur ahnungslos papageienhaft das von einem Sprechzettel heruntergelesen, was ihnen „gute“ Berater in ihre Redekonzepte hineingeschrieben hatten, weil es „Schönsprech“ war.

Erfreulicherweise ist von dem nun kommenden Verteidigungsminister zu vernehmen, dass „jeder Minister, jedes Polizeiorgan wie auch jeder Bundesheersoldat nur auf Grundlage der Gesetze agieren darf“. Bleibt zu hoffen, dass dies nicht selektiv gemeint ist. Ein Blick auf das Gebot der Bundesverfassung (Art. 79) und/oder gleich den ersten Paragraphen des Wehrgesetzes wäre vielleicht angetan, ihn seitens der Öffentlichkeit in die Pflicht zu nehmen. Dann könnte die Chance leben, eines Tages wieder ein Heer zu haben, das diese Bezeichnung verdient. Und dann machte auch – was zählt da schon die Befindlichkeit oberster „guter“ Berater – nicht nur für den Steuerzahler die Wehrpflicht wieder Sinn. Soldatenglück sei dem neuen Minister gewünscht!         MG

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